
Die Voraussetzung für eine Organspende ist der sogenannte ‘Hirntod’, dessen Definition sich im Laufe der Jahre verändert hat. Eine Einwilligung in eine Organspende setzt eine klare Kenntnis dessen voraus, was unter ‘Hirntod’ verstanden wird. Im Religionsunterricht geht es also nicht nur um ethische Urteilsbildung. Er kann auch der Anstoß zu einem Entscheidungsfindungsprozess sein, dessen Ergebnis durch andere nicht mehr revidierbar ist.
Eine Thematisierung im Religionsunterricht darf daher nicht interessengeleitet sein, sondern muss sich ergebnisoffen zeigen und fundiert sowie reflektiert erfolgen – sowohl theologisch als auch medizinethisch.
Kirchliche Position zur Organspende
Dieses Material ist ein Beitrag aus:
2020/2 Loccumer Pelikan: Medizinethik
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