Der Beitrag des Religionsunterrichts zur Inklusion
“Im März 2009 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Darin geht es auch um das Recht auf Bildungs-Teilhabe und inklusives Lernen an allgemeinen Schulen, zusammen mit „nicht“ behinderten Schülerinnen und Schülern. Die seitdem auf vielen Ebenen geführte Debatte um den gemeinsamen Unterricht betrifft auch den Religionsunterricht. Dazu sollen im Folgenden einige Stichworte und Thesen formuliert werden.” (Anita Müller-Friese, RPI Loccum)