“Unbehagen in der Mehrheitsgesellschaft kann ein Verbot nicht rechtfertigen”
Prof. Dr. Hans Michael Heinig: “Soweit religiös begründete Bekleidungspraktiken in der Schule verboten werden sollen, stellt das einen Eingriff in die Religionsfreiheit bzw. das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung dar.”-
Der Religionsverfassungsrechtler legt im Interview mit der Alhambra-Rerdaktion die Gründe dieser Auffassung vor.