Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Anlässlich des am 26. Februar 2020 ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB und der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in diesem Beitrag ihre gemeinsame Sorge. Sie befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann.