Gewissensentscheidung und Rechtsordnung
Herkunft
Die Berufung auf das Gewissen gehört zum Kernbestand ethischer Verantwortung. Sie zu achten gehört zur Anerkennung der Würde der Person. Aber sie macht nicht unangreifbar und enthebt nicht der Rechenschaft über die Gründe für eine Gewissensentscheidung. Die Berufung auf das Gewissen signalisiert Konflikte im Zusammenleben mit anderen in der Rechtsgemeinschaft wie in der Kirche. Über konkrete Gewissensentscheidungen kommt es nicht selten zum Streit, weil sie für andere nicht einsehbar oder nicht nachvollziehbar sind. In solchen Auseinandersetzungen stellt sich die Frage nach dem Verständnis des Gewissens und nach den Folgerungen, die aus Gewissensentscheidungen zu ziehen sind.
Die EKD hat 1997 eine grundsätzliche Stellungnahme zum Gewissensbegriff erarbeitet.