Zum Einsatz von Waffengewalt bei Verletzung der Menschenrechte – aus der Friedensdenkschrift der EKD von 2007
Das Material beschränkt sich auf das Kapitel “3.3.2 Grenzen kollektiver Schutzverantwortung bei innerstaatlichen Bedrohungen” besagter Friedensdenkschrift.
Darin ist zu lesen, dass Waffengewalt gegen ein souveränes Land nur dann in Frage komme, wenn dort Menschenleben systematisch bedroht bzw. kein minimaler Rest an Rechtsstaatlichkeit aufrecht erhalten werde. Aber auch dann setze der Einsatz von Waffen noch weitere Bedingungen sowie die Klärung von Detailfragen voraus.