Ehe und Familie

Herkunft

Praetor Intermedia UG, menschenrechtserklaerung.de

Artikel 16 der All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte beschreibt den grundle­gen­den Schutz von Ehe und Fam­i­lie: die Frei­heit zur Eheschließung, die Gle­ich­berech­ti­gung der Ehep­art­ner und die Frei­heit zur Familiengründung. Dieses Text erläutert kurz, was dies bedeutet.

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Text/Aufsatz

Schlagworte

Ehe, Familie, Menschenrecht, Menschenrechte
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