Recht auf Suizid und Sterbehilfe – Selbstbestimmung bis in den Tod
Egal wie alt, wie jung, wie reich oder arm, wie krank oder gesund – wer lebensmüde ist, hat das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung. So hat es das Verfassungsgericht im Februar entschieden. Ein folgenreicher Paradigmenwechsel – auf den Philosophen, Theologen und Palliativmediziner ihre ganz eigene Sicht haben.