Der Gottesdienst zur Einschulung
‘Gottesdienste zum Schulanfang gehören zum regelmäßigen Programm gemeindlicher Gottesdienste. Aus Gemeindesicht werden sie als „Sondergottesdienste“ wahrgenommen, was sich auch darin äußert, dass sich in der Regel weder Kerngemeinde noch Kirchenvorstand wahrnehmbar beteiligen. Hier bildet sich situativ eine eigene Gottesdienstgemeinde zu einer besonderen Gelegenheit.’
Anders als bei Taufe und Konfirmation ist der Gottesdienst zum Schulanfang aber nicht eingebunden in eine seelsorgerliche Begleitung, Fallgespräche oder vorbereitenden Unterricht.
Ein Artikel im Loccumer Pelikan 3/2017 von Oberkirchenrat Marc Wischnowsky (Hannoversche Landeskirche) zu diesem “Gottesdienst-Sonderfall”.