“Unbehagen in der Mehrheitsgesellschaft kann ein Verbot nicht rechtfertigen”
Zur Diskussion um ein 'Kopftuchverbot'
Prof. Dr. Hans Michael Heinig: "Soweit religiös begründete Bekleidungspraktiken in der Schule verboten werden sollen, stellt das einen Eingriff in die Religionsfreiheit bzw. das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung dar."- Der Religionsverfassungsrechtler legt im Interview mit der Alhambra-Rerdaktion die Gründe dieser Auffassung vor.
Warum Gott in der Verfassung steht
Christliche Broschüre NRW "Im Anfang war das Wort"
Warum Gott in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen steht, das macht die Broschüre "Im Anfang war das Wort" deutlich, herausgegeben von Katholischem und Evangelischem Büro NRW. Anlass war eine Debatte im Landtag von Nordrhein-Westfalen, in der die Frage diskutiert wurde, ob das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ nicht aus der Landesverfassung gestrichen werden kann, so ein…