Treffer

“Unbehagen in der Mehrheitsgesellschaft kann ein Verbot nicht rechtfertigen”

Zur Diskussion um ein 'Kopftuchverbot'

Prof. Dr. Hans Michael Heinig: "Soweit religiös begründete Bekleidungspraktiken in der Schule verboten werden sollen, stellt das einen Eingriff in die Religionsfreiheit bzw. das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung dar."- Der Religionsverfassungsrechtler legt im Interview mit der Alhambra-Rerdaktion die Gründe dieser Auffassung vor.

Warum Gott in der Verfassung steht

Christliche Broschüre NRW "Im Anfang war das Wort"

Warum Gott in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen steht, das macht die Broschüre "Im Anfang war das Wort" deutlich, herausgegeben von Katholischem und Evangelischem Büro NRW. Anlass war eine Debatte im Landtag von Nordrhein-Westfalen, in der die Frage diskutiert wurde, ob das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ nicht aus der Landesverfassung gestrichen werden kann, so ein…

Hülskamp, Martin,Krebs, Rolf
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