Soll es künftig kirchlich geschlossene Ehen geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlichrechtlichen Sinne sind?
Herkunft
Zum Jahresbeginn 2009 ist eine Änderung im Personenstandsgesetz in Kraft getreten, die erhebliches Aufsehen erregt hat. Das staatliche Verbot für kirchliche Trauungen ohne vorausgehende standesamtliche Trauung wurde aufgehoben. Somit ist es aus der Perspektive des staatlichen Rechts zulässig, eine kirchliche Trauung ohne vorherige zivilrechtliche Eheschließung vorzunehmen. Doch damit ist nichts darüber gesagt, ob von dieser Möglichkeit aus der Perspektive des evangelischen Eheverständnisses und der kirchlichen Ordnung Gebrauch gemacht werden soll.
Eine Arbeitsgruppe der EKD hat ein Gutachten zu dieser Frage erarbeitet, das hier vorgelegt wird.