Verhältnis von Kirche und Staat
Herkunft
Das rechtliche Verhältnis von Staat und Religion ist das Produkt einer langen, wechselhaften Geschichte. Historische Wegscheiden wie das Zeitalter der Reformation, Augsburger Religionsfrieden 1555, Westfälischer Frieden 1648, das Ende des Alten Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts, die Reichsverfassung der Paulskirche 1848/49 sowie der Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik im Jahr 1919 haben eine spezielle, rechtliche Ordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland ausgeprägt. In anderen Staaten (z. B. Frankreich) hat der Entwicklungsgang einen anderen Weg genommen.
Die gegenwärtige Ordnung Deutschlands ist grundsätzlich eine religionsfreundliche, die nicht nur die christlichen Kirchen in den Blick nimmt, sondern sich allen anderen Religionen und Religionsgesellschaften gegenüber als offen erweist und zudem die Weltanschauungsgemeinschaften nicht ausschließt.