“Unbehagen in der Mehrheitsgesellschaft kann ein Verbot nicht rechtfertigen”

Herkunft

Autoren

Prof. Michael Heinig

Prof. Dr. Hans Michael Heinig: “Soweit religiös begründete Bekleidungspraktiken in der Schule verboten werden sollen, stellt das einen Eingriff in die Religionsfreiheit bzw. das Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung dar.”-

Der Religionsverfassungsrechtler legt im Interview mit der Alhambra-Rerdaktion die Gründe dieser Auffassung vor.

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Bildungsstufen

Ausbildung, Erwachsenenbildung

Schlagworte

Eltern, Islam, Kopftuch, Verfassung

Verfügbarkeit

frei zugänglich
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