Gelebte Nächstenliebe – Bürgergeld

Quelle: www.rpi-ekkw-ekhn.de : FD-01-23-Konfi-M-gesamt.pdf

Zum 1. Januar 2023 löst das sogenannte „Bürgergeld“ das Arbeitslosengeld II (genannt „Hartz IV“) ab. Pro allein lebender Person werden 502 € monatlich ausgezahlt. D. h. pro Tag hat diese Person rechnerisch knapp 17€ zur Verfügung.

Neben Informationen für die Lehrkraft gibt es Arbeitsblätter zu selbstständigen Erarbeitung.

 

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